Aarwangen Vidimus vom 29.03.1506 Papst Julius II. bestätigt dem Johanniterorden und seinen Mitgliedern alle Rechte, Freiheiten und Besitzungen, was immer ihnen von früheren Päpsten gewährt wurde. Die Urkunde lag bis November 1960 im alten F. Varia I, 1. Sie mag wohl ursprünglich einem der beiden b

Archivplan-Kontext


Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:27.06.1505
Titel:Vidimus vom 29.03.1506 Papst Julius II. bestätigt dem Johanniterorden und seinen Mitgliedern alle Rechte, Freiheiten und Besitzungen, was immer ihnen von früheren Päpsten gewährt wurde. Die Urkunde lag bis November 1960 im alten F. Varia I, 1. Sie mag wohl ursprünglich einem der beiden bernischen Johanniterhäuser in Münchenbuchsee oder Thunstetten gehört haben. Aus rein praktischen Gründen - sie liess sich hier zwangloser einreihen - haben wir uns für Thunstetten entschieden und sie ins Fach Aarwangen gelegt.
Siegler:Thomas Truchsess von Wetzhusen, Chorherr zu Speyer (f.) / Notariatszeichen von Pallas Syboldt, von Heidelberg, päpstlicher und kaiserlicher Notar
Archivalienart:Urkunde
 

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