Bauamt Das Gericht zu Bern erkennt auf Klage des Bauherrn Ulrich Megger, dass Hans (Johann) Rohrer, Müller in der Wegmühle, verpflichtet sei, einen Brunnen auf einer Matte bei der Wegmühle zu unterhalten und für denselben jährlich 5 Schillinge Zins zu entrichten., 1560.01.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Bauamt
Fach (Urkunden):Bauamt
Entstehungszeitraum:26.01.1560
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt auf Klage des Bauherrn Ulrich Megger, dass Hans (Johann) Rohrer, Müller in der Wegmühle, verpflichtet sei, einen Brunnen auf einer Matte bei der Wegmühle zu unterhalten und für denselben jährlich 5 Schillinge Zins zu entrichten.
Siegler:Johann Jakob von Wattenwyl, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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