Bern, Oberamt Satzung der Stadt Bern, dass niemand ohne Befehl von Schultheiss und Räten an die Glocke schlagen darf um die Gemeinde zu besammeln, ausgenommen bei Feuersbrünsten., 1351.06.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:23.06.1351
Titel:Satzung der Stadt Bern, dass niemand ohne Befehl von Schultheiss und Räten an die Glocke schlagen darf um die Gemeinde zu besammeln, ausgenommen bei Feuersbrünsten.
Siegler:Stadt Bern (I)
Bemerkungen:Druck (in moderner Orthographie): Solothurner Wochenblatt 1879, S. 158 Kopie bei den Fontes-Nachträgen
Archivalienart:Urkunde
 

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