Fraubrunnen Das Gericht zu Bätterkinden weist das Begehren des Jungrats aus Solothurn ab, wonach die Inhaber der ihm bodenzinspflichtigen Güter zu Bätterkinden für den Zins einen Trager stellen und von den Gütern den Ehrschatz entrichten sollten. Datierung: 01.03.1672 / 10.03.1672 Vgl. Urkunden vo

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:01.03.1672
Zeitraum 2:10.03.1672
Titel:Das Gericht zu Bätterkinden weist das Begehren des Jungrats aus Solothurn ab, wonach die Inhaber der ihm bodenzinspflichtigen Güter zu Bätterkinden für den Zins einen Trager stellen und von den Gütern den Ehrschatz entrichten sollten. Datierung: 01.03.1672 / 10.03.1672 Vgl. Urkunden vom 17.04.1536, 12.02.1679 und 08.03.1754
Siegler:Daniel Lerber, Vogt zu Landshut (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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