Fraubrunnen Verbot Der Staat Bern lässt alles unbefugte Fahren und Gehen über die sogenannte "Schlossbangerten" und über den Weg südlich der Ringmauer entlang zu Fraubrunnen, Beschädigung von Zäunen und Bäumen usw. bei Busse von Fr. 2.-- bis Fr. 30.-- verbieten., 1859.07.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:26.07.1859
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt alles unbefugte Fahren und Gehen über die sogenannte "Schlossbangerten" und über den Weg südlich der Ringmauer entlang zu Fraubrunnen, Beschädigung von Zäunen und Bäumen usw. bei Busse von Fr. 2.-- bis Fr. 30.-- verbieten.
Archivalienart:Urkunde
 

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