Fraubrunnen Bewilligung Der Staat Bern räumt der Schweizerischen Telegraphen- und Telephonverwaltung das Recht ein, im Schlosspark in Fraubrunnen eine Doppelstange aufzustellen., 1915.11.19 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Fraubrunnen
Fach (Urkunden):Fraubrunnen
Entstehungszeitraum:19.11.1915
Titel:Bewilligung Der Staat Bern räumt der Schweizerischen Telegraphen- und Telephonverwaltung das Recht ein, im Schlosspark in Fraubrunnen eine Doppelstange aufzustellen.
Archivalienart:Urkunde
 

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