HA Spiez Edelknecht Franz von Scharnachthal, Burger und gesessen zu Bern, erklärt, dass er gemäss Urkunde vom Kloster Interlaken beim Kirchensatz von Hilterfingen verbleibe, seinerseits aber die nunmehrigen Rechte der Herren Johann und Heinrich von Bubenberg auf den Kirchensatz von Spiez anerkenne

Archivplan-Kontext


Signatur:HA Spiez
Fach (Urkunden):HA Spiez
Entstehungszeitraum:03.01.1428
Titel:Edelknecht Franz von Scharnachthal, Burger und gesessen zu Bern, erklärt, dass er gemäss Urkunde vom Kloster Interlaken beim Kirchensatz von Hilterfingen verbleibe, seinerseits aber die nunmehrigen Rechte der Herren Johann und Heinrich von Bubenberg auf den Kirchensatz von Spiez anerkenne, nachdem das Kloster Interlaken ihnen denselben gegen den Kirchensatz zu Gerzensee überlassen habe. Datierung: Die Urkunde nennt zwar das Datum "vierzechenhundert und acht jare", doch hat der Schreiber nach "vierzechenhundert" offenbar versehentlich ein "zwentzig" ausgelassen. Es wird in der Urkunde Bezug genommen auf den Tausch der Kirchensätze Hilterfingen und Spiez (10.08.1424) und der Kirchensätze Spiez und Gerzensee (20.09.1427) und auf einen Revers des Klosters Interlaken (20.12.1427). Die Ergänzung der Jahrzahl auf 1428 darf daher als gesichert gelten.
Siegler:Franz von Scharnachthal (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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