Haus Köniz Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Hälfte der Einkünfte der St. Margarethenkapelle zu Oberwangen dem Deutschordenshaus Köniz zukomme, das sie für deren baulichen Unterhalt verwenden soll. Die andere Hälfte sollen die Kirchmeier einziehen und für die Beleuchtung der Kapell

Archivplan-Kontext


Signatur:Haus Köniz
Fach (Urkunden):Haus Köniz
Entstehungszeitraum:25.05.1491
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass die Hälfte der Einkünfte der St. Margarethenkapelle zu Oberwangen dem Deutschordenshaus Köniz zukomme, das sie für deren baulichen Unterhalt verwenden soll. Die andere Hälfte sollen die Kirchmeier einziehen und für die Beleuchtung der Kapelle verwenden.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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