Inselarchiv Schultheiss und Rat zu Bern erkennen als Appellationsinstanz, dass Ruof (Rudolf) Schnewli als Inhaber eines Lehenguts zu Niederwangen nicht befugt sei, im sogenannten "Zimmermannsholz" seines Lehenherrn, des Seilerinspitals in Bern, nach Belieben Holz, auch zum Verkauf, zu schlagen. Nu

Archivplan-Kontext


Signatur:Inselarchiv
Fach (Urkunden):Inselarchiv
Entstehungszeitraum:21.02.1522
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern erkennen als Appellationsinstanz, dass Ruof (Rudolf) Schnewli als Inhaber eines Lehenguts zu Niederwangen nicht befugt sei, im sogenannten "Zimmermannsholz" seines Lehenherrn, des Seilerinspitals in Bern, nach Belieben Holz, auch zum Verkauf, zu schlagen. Nur Bau- und Brennholz zum eigenen Bedarf darf er mit Erlaubnis des Spitals fällen. Vgl. Urkunde vom 17.03.1518
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=40561
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern