Ma 2.1 Aufforderungen an Gläubiger, 1780 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Ma 2.1
Titel:Aufforderungen an Gläubiger
Inhalt:Ohne Titel
Der Schuldenruf unter der Androhung des Verfall der Ansprüche ist nach Gerichtsordnung von 1761 nur bei Geltstagen, Beneficia Inventarii (Amtlichen Güterverzeichnissen) oder zweifelhaften Erbschaften gestattet. In andern Fällen ist eine solche Publikation von den Richtern zu verbieten.
15.03.1780
Einblatt-Druck
Entstehungszeitraum:1780
Bemerkungen:Vgl. handschriftliche Vorlage in: A I 507, S. 451-453 ("Wegen Aufforderung der Gläubigeren sub Poena Praeclusi bey Gelts Rechnungen und sonsten")
Archivalienart:Akte/Dokument
Zusätzliche Begriffe:Stichworte nach dem Repertorium von Claudia Schott-Volm:
Bezug: Gerichtssatzung 1761
Bereich: Deutsche Gebiete & Aigle
4.7 Kreditwesen, Konkurs/Bankbruch: Rückzahlung; Geltstage
Frühere Signaturen:II/1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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