Interlaken Johannes vor dem Walde, Sohn des Heinrich in der Schwendi, schwört, weder Leib und Gut, Weib und Kinder dem Gotteshaus Interlaken zu entfremden. Er verpflichtet sich auch, die Burgerrechtsannahme seiner Gattin Elsa (Elisabeth) zu Unterseen zu widerrufen und die Übertragung seines Guts a

Archivplan-Kontext


Signatur:Interlaken
Fach (Urkunden):Interlaken
Entstehungszeitraum:21.06.1373
Titel:Johannes vor dem Walde, Sohn des Heinrich in der Schwendi, schwört, weder Leib und Gut, Weib und Kinder dem Gotteshaus Interlaken zu entfremden. Er verpflichtet sich auch, die Burgerrechtsannahme seiner Gattin Elsa (Elisabeth) zu Unterseen zu widerrufen und die Übertragung seines Guts an die Gattin ungültig zu erklären, bei Busse von 100 Gulden.
Siegler:Ulrich von Bubenberg, Schultheiss zu Bern (II) / Jacob von Seftigen, Edelknecht (f.)
Druckstelle:Fontes 9, 338, 739
Archivalienart:Urkunde
 

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