Luzern Die Städte Bern und Luzern erklären, dass ungeachtet der zwischen ihnen vereinbarten eidgenössischen Verbindung (vom 10.12.1492) ihre freundliche Vereinung vom 01.03.1422 (recte 1421) betr. Schiedsgerichtsbarkeit in gegenseitigen Streitigkeiten weiterhin in Kraft bleiben solle. Eidg. Abschi

Archivplan-Kontext


Signatur:Luzern
Fach (Urkunden):Luzern
Entstehungszeitraum:10.12.1492
Titel:Die Städte Bern und Luzern erklären, dass ungeachtet der zwischen ihnen vereinbarten eidgenössischen Verbindung (vom 10.12.1492) ihre freundliche Vereinung vom 01.03.1422 (recte 1421) betr. Schiedsgerichtsbarkeit in gegenseitigen Streitigkeiten weiterhin in Kraft bleiben solle. Eidg. Abschiede, III, 1, S. 734, Nr. 27
Siegler:Stadt Bern (Kleines Siegel) (I) / Stadt Luzern (Kleines Siegel) (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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