Niedersimmental Loskaufvertrag Der Staat Bern überlässt den Grundeigentümern von Reutigen, Zwieselberg und Niederstocken als Anstössern des Glütschbaches, für Fr. 670.-- das Fischereirecht im Glütschbach von seinem Ursprung bis ins Hahni an die Amtsgrenze Thun, und in den Zuflüssen dieser Strecke.

Archivplan-Kontext


Signatur:Niedersimmental
Fach (Urkunden):Niedersimmental
Entstehungszeitraum:20.07.1871
Titel:Loskaufvertrag Der Staat Bern überlässt den Grundeigentümern von Reutigen, Zwieselberg und Niederstocken als Anstössern des Glütschbaches, für Fr. 670.-- das Fischereirecht im Glütschbach von seinem Ursprung bis ins Hahni an die Amtsgrenze Thun, und in den Zuflüssen dieser Strecke.
Archivalienart:Urkunde
 

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