Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Leutpriester zu Bern verpflichtet sei, für den Unterhalt dreier ewiger Lichter in der Kirche von Oberbalm zu sorgen. Dagegen sind die Leute von Oberbalm gehalten, dem Deutschordenshaus Bern die pflichtgemässen Holzfuhren zu leisten., 1426.11.16 (Archivei

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:16.11.1426
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass der Leutpriester zu Bern verpflichtet sei, für den Unterhalt dreier ewiger Lichter in der Kirche von Oberbalm zu sorgen. Dagegen sind die Leute von Oberbalm gehalten, dem Deutschordenshaus Bern die pflichtgemässen Holzfuhren zu leisten.
Siegler:Rudolf Hofmeister, Schultheiss zu Bern (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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