Stift Kunz (Konrad) Schaltenbrand, Ammann zu Rüeggisberg, urkundet den Entscheid des dortigen Gerichts, dass der Prior des Klosters Rüeggisberg gegen Hensli (Johann) von Guggisberg, der widerrechtlich den Halbteil eines Heuzehntens zu Hilterfingen eingezogen, und gegen Peter Mag, der auf einer Mat

Archivplan-Kontext


Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:16.06.1427
Titel:Kunz (Konrad) Schaltenbrand, Ammann zu Rüeggisberg, urkundet den Entscheid des dortigen Gerichts, dass der Prior des Klosters Rüeggisberg gegen Hensli (Johann) von Guggisberg, der widerrechtlich den Halbteil eines Heuzehntens zu Hilterfingen eingezogen, und gegen Peter Mag, der auf einer Matte zu Oberschwendi geheuet hatte, auf dem Rechtsweg Entschädigungsansprüche erheben könne, nachdem die beiden Angeklagten auf den angesetzten Tag ihre Währschaften nicht gestellt hatten.
Siegler:Hans (Johann) von Erlach, Vogt zu Rüeggisberg (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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