Signatur: | FA von Hallwyl, Urkunden, 1478.09.17 (b) x |
Fach (Urkunden): | FA von Hallwyl |
Entstehungszeitraum: | 17.09.1478 |
Titel: | Schultheiss und Rat von Bern bestätigen den Schiedsspruch des von ihnen eingesetzten Schiedsgerichts, bestehend aus ihren Ratsmitgliedern Thüring von Ringoltingen, Alt-Schultheiss, Thüring Fricker, Dr. Stadtschreiber, Benedict Tschachtlan und Anton Archer, im Streit zwischen Hans (Johann) von Hallwyl als Vertreter seiner Gemahlin Magdalena, geb. von Rotenstein, Witwe Ludwig Zehenders von Aarau einerseits und Hans Gerung Zielemp von Wolbach in Basel und seiner Gemahlin Elisabeth, verbeiständet durch einen Abgeordneten des Rats von Basel, Leonhard Grieb, andererseits über die Ansprüche Zielemps an die seinerzeit von Ludwig Zehender erworbene und an seine Witwe, obgenannte Magdalena, jetzige von Hallwyl, gekommene Erbschaft der Margarethe von Lütishofen, geborene von Zielemp selig in Luzern. Hans Gerung Zielemp werden danach 20 fl. als Ablösung aller seiner Forderungen zugesprochen und der Streit damit als erledigt erklärt. |
Siegler: | Schultheiss und Rat von Bern |
Archivalienart: | Urkunde |
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