FA von Hallwyl, Urkunden, 1478.10.01 Die eidgenössische Tagsatzungsgesandten vermitteln als Schiedsrichter im Streit zwischen Hans (Johann) von Hallwyl, Ritter, für sich und seine Brüder am einen und den Fischern Hans und Rudolf Heltschi samt Mitbeteiligten von Aesch am anderen Teil wegen des Fisc

Archivplan-Kontext


Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1478.10.01
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:01.10.1478
Titel:Die eidgenössische Tagsatzungsgesandten vermitteln als Schiedsrichter im Streit zwischen Hans (Johann) von Hallwyl, Ritter, für sich und seine Brüder am einen und den Fischern Hans und Rudolf Heltschi samt Mitbeteiligten von Aesch am anderen Teil wegen des Fischens auf dem Hallwylersee einen Vergleich, wonach Hans von Hallwyl den letzteren bis nächstkommende Ostern erlaubt, um den vierten Fisch oder Pfennig statt um den dritten zu fischen, ihm und seinen Brüdern an ihren Rechten im Übrigen unbeschadet.
Siegler:Stadt Luzern
Archivalienart:Urkunde
 

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