Identifikationsbereich |
Signatur: | BB IIIb |
Titel: | Schulwesen |
Inhalt: | Erziehungsdepartement 1831-1847 Erziehungsdirektion 1847-1898 Direktion des Unterrichtswesens 1898-1936 |
Entstehungszeitraum: | 1805 - 1973 |
Zusätzliche Begriffe: | Ecole, éducation, instruction |
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Angaben zur Benutzung |
Bemerkungen: | Vgl. Verwaltungsgeschichte |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Mit der Verfassung vom 6. Juli 1831 gingen die Geschäfte des Kirchen- und Schulrates an das neu geschaffene Erziehungsdepartement über. Das Gesetz über die Organisation der Departemente vom 8. November 1831 umschrieb dessen Aufgabenkreis wie folgt: "Es beschäftigt sich mit der Aufsicht, Beschützung, Beförderung, Unterstützung und Verwaltung aller Anstalten für die Erziehung und für den öffentlichen Unterricht; ferner mit den Angelegenheiten der beiden Kirchen, insofern dieselben den Verfügungen der weltlichen Gewalt unterliegen" (Par. 37). Und in Par. 8 hielt es fest: "Unter jedem Departemente steht die nötige Anzahl von besonderen Kommissionen oder Bureaux für die Vorberathung, die Beaufsichtigung und die Vollziehung der an sie gelangenden Aufträge." Als Aufsichtsorgan über die Schulen wurden eine grosse und eine kleine Landschulkommission eingesetzt. In den Gemeinden amteten Schulkommissäre. Beratendes Organ war die Schulsynode.
1842 erhielt die Erziehungsdirektion durch Beschluss des Regierungsrates auch das Stipendienwesen (Mushafen) zugeteilt (RRB vom 26. Juni 1842).
Bereits anlässlich der Verfassungsrevision von 1847 trat an die Stelle des Erziehungsdepartements eine Erziehungsdirektion, an deren Spitze ein Regierungsrat als Direktor amtete. Gleichzeitig wurde das Kirchenwesen von der Erziehungsdirektion abgetrennt und der Justiz- und Polizeidirektion zugewiesen. Die Ausführungsgesetzgebung vom 25. Januar 1847 umschrieb den Geschäftsbereich demzufolge neu "4. Direktion der Erziehung. In ihren Bereich fällt: das gesamte Volksschulwesen und der höhere Unterricht; die Leitung der daherigen Staatsanstalten und die Aufsicht über die Privatbildungsanstalten" (Par. 34). Im Jahre 1856 wurden sodann im Gesetz über die Organisation des Schulwesens im Kanton Bern (Gesetz vom 24. Juni 1856) die Schulbehörden neu umschrieben: "Die obere Leitung der öffentlichen und die Beaufsichtigung der Privatbildungsanstalten des Kantons liegt der Erziehungsdirektion ob (Par. 14). Damit sie diese Obliegenheiten leichter ausüben könne, wie überhaupt zur Vermittlung in Schulangelegenheiten zwischen der Erziehungsdirektion und den einzelnen Schulen und Anstalten, mit Ausnahme der Hochschule und der Kantonsschulen, werden vier bis sechs Schulinspektoren bestellt (Par. 15). Für die spezielle Beaufsichtigung und Administration der öffentlichen Schulen in den einzelnen Gemeinden und Bezirken werden folgende Behörden bestellt:
1. für die Primarschulen wenigstens in jeder Kirchgemeinde eine Primarschulkommission... 2. für jede Sekundarschule eine Sekundarschulkommission... 3. für beide Kantonsschulen je eine Kantonsschulkommission..." (Par. 16)
Die Inspektorate wurden vorerst in 4 Inspektoratskreisen zusammengefasst, deren Zahl sich 1871 auf 12 erhöhte.
1893, nach Inkrafttreten der neuen Staatsverfassung, wurden auch die Direktionen neu organisiert. Das Dekret vom 30. August 1898 änderte den Namen und erweiterte den Geschäftsbereich der Erziehungsdirektion, indem neben die Verwaltung des gesamten Unterrichtswesens auch die Förderung der Kunst, "sowie die Leitung aller daherigen öffentlichen Anstalten" trat. Und von 1898 bis 1938 führte die Direktion den Titel Direktion des Unterrichtswesens; seit 1938 heisst sie wiederum Erziehungsdirektion (Dekret vom 4. November 1938).
Im Jahre 1952 erfolgte eine grössere Umstrukturierung. Durch Dekret vom 12. November über die Organisation der Erziehungsdirektion wurden folgende Dienstzweige geschaffen: 1. Das Sekretariat als Zentralverwaltung, 2. Das Inspektorat für die Primar- und Mittelschulen, 3. Die |
| Hochschulverwaltung, sowie 4. Der Lehrmittelverlag. Bereits 1969 wurden die Dienstzweige in Abteilungen umgewandelt und deren Einteilung verändert, indem neben dem Sekretariat nun die drei Abteilungen Hochschulwesen, Unterrichtswesen und Kulturelles bestanden. 1971 wurden diese um die Abteilungen für Unterrichtsforschung und -planung sowie die Abteilung für Jugend und Sport ergänzt. Schliesslich 1988 wurden die Abteilungen durch Ämter ersetzt, deren Zahl nun auf insgesamt sieben anwuchs: 1. Amt für Unterricht, 2. Amt für Hochschulwesen, 3. Amt für Lehrer- und Erwachsenenbildung, 4. Amt für Bildungsforschung, 5. Amt für Kulturelles, 6. Amt für Sport und 7. Amt für Finanzielles und Administration. Das Direktionssekretariat sowie die Ämter der Schulinspektorate wurden dem Erziehungsdirektor direkt unterstellt.
Der Aufgabenbereich der Erziehungsdirektion wurde im Laufe der Zeit wiederholt ausgedehnt. Eine kurze Chronologie mag dies festhalten:
1895: Dekret über den Staatsverlag der Lehrmittel vom 25. November: Schaffung der Institution
1917/19: Schweizerisches Schulmuseum: Der Verein wird in eine Stiftung unter der Aufsicht des Kantons Bern umgewandelt (Stiftungsurkunde vom 2. Juli 1919). Zuständig ist die Erziehungsdirektion.
1934: Umwandlung des Schulmuseums in die Berner Schulwarte
1944: Verordnung über die Förderung der bildenden Kunst vom 7. Juli: An die Stelle des akademischen Kunstkomitees tritt die Kunstkommission. Zuständig ist die Erziehungsdirektion
1952: Dekret über die Organisation der Erziehungsdirektion vom 12. November: Übernahme des Besoldungswesens durch das Personalamt der Finanzdirektion
1961: Organisationsdekret der Erziehungsdirektion vom 12. November 1952. Abänderung vom 27. September: Die Aufgaben des Sekretariats werden erweitert und neu formuliert
1969: Organisationsdekret der Erziehungsdirektion vom 12. Februar: Besondere Abteilungen und Dienststellen werden neu geschaffen: - Abteilung Hochschulwesen - Abteilung Unterrichtswesen - Abteilung Kulturelles - Dienststelle Stipendien - Dienststelle Finanzielles
Die Dienststellen Stipendien und Finanzielles sind dem Direktionssekretariat unterstellt.
1970: Gemäss Dekret vom 23. September 1969: Schaffung der neuen Dienststellen Denkmalpflege und Kulturgüterschutz. Zuständig ist die Erziehungsdirektion
1971: Neues Organisationsdekret der Erziehungsdirektion vom 22. September: Schaffung des Amtes für Unterrichtsforschung und Planung und des Amtes für Jugend und Sport
1977: Dekret über die Organisation der Dienststellen Denkmalpflege und Kulturgüterschutz vom 9. Februar: Administrative Unterordnung unter die Abteilung Kulturelles der Erziehungsdirektion
1979: Dekret vom 6. November: Es werden "als öffentliche Einrichtungen zur Förderung des kulturellen Lebens" sieben kantonale Fachkommissionen und eine kantonale Kommission für allgemeine kulturelle Fragen eingerichtet. Sie stehen unter der Aufsicht der Erziehungsdirektion
1988: Dekret über die Organisation der Erziehungsdirektion vom 18. Mai: Der Geschäftsbereich wird neu formuliert: Die Erziehungsdirektion umfasst nun neben dem Sekretariat und den Schulinspektoraten sieben Ämter (s.o.)
Der Pertinenzbestand "Schulwesen" BB III b enthält heute neun Hauptabteilungen: Allgemeines (Zentrale Materialien), Hochschule, Stipendien, Mittelschulen, Seminare / Lehrerbildung, Primarschulen, Ergänzungsunterricht (Mädchenarbeitsschulen, Privatunterricht, Handfertigkeitsunterricht, Kaufmännisches Bildungswesen, Handwerkliches und gewerbliches Bildungswesen, Fortbildungsschulen), |
| Fürsorge sowie Bildung / Kunst / Wissenschaft.
Der Provenienzbestand BB 8 kennt seinerseits zwei zeitlich getrennte Blöcke, deren Entstehen auf die interne Reorganisation der Registratur in der Erziehungsdirektion 1961 zurückzuführen ist: Akten 1936-1961 und Akten 1961 ff.
Bern, im März 1992
Annelies Hüssy |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | Fortsetzung von: Schulwesen, 1528-1854 (Gliederungsgruppe I)
Fortsetzung siehe: BB 8 Erziehungsdirektion, 1804-2003 (Bestand)
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