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BB VIa Domänen, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Bergbau, Salzwesen, 1775-1976 (Bestand)
Identifikationsbereich |
Signatur: | BB VIa |
Titel: | Domänen, Forstwesen, Jagd, Fischerei, Bergbau, Salzwesen |
Entstehungszeitraum: | 1775 - 1976 |
Zusätzliche Begriffe: | Domaines, forêts, chasse, pêche, mines, sel |
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Angaben zur Benutzung |
Bemerkungen: | Vgl. Verwaltungsgeschichte |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Allgemeines
Das vorliegende Inventar erschliesst den Pertinenzbestand BB VIa, welcher folgende Bereiche der kantonalen Verwaltung nach 1831 dokumentiert:
- Domänen (bis 1925) - Forstwesen (bis 1950) - Jagd und Fischerei (bis 1935) - Bergbau (bis 1905) - Salzwesen (bis 1975)
Das vielfältige inhaltliche Spektrum ist dadurch verbunden, dass sämtliche Teilgebiete des Bestandes staatliche Güter oder Regalien betreffen; lediglich das Kapitel „Forstwesen“ umfasst neben der Staatsforstverwaltung zusätzlich die Aufsicht über die Wälder im Allgemeinen (Forstpolizei).
Die aktuelle Erschliessung berücksichtigt im Wesentlichen die gewachsenen Strukturen des Bestandes, welcher im Verlauf der Zeit im Archiv mehrmals ergänzt (z.B. Einbezug der aufgelösten Akten des Departements bzw. der Direktion des Innern) und in einzelnen Teilen überarbeitet wurde (Gliederung des Aktenmaterials nach ortsgeschichtlichen Kriterien etc.).
Bei der Benützung des Inventars ist zu berücksichtigen, dass das Schriftgut nicht durchwegs klar nach den einzelnen Themen ausgeschieden werden konnte und oft auf andere Teilgebiete übergreift. Dies trifft insbesondere für Manuale, Geschäftskontrollen und Rechnungen zu und liegt darin begründet, dass die Verwaltungsbehörden gleichzeitig für mehrere Geschäftsbereiche des Bestandes zuständig waren. Diesem Umstand tragen Verweise und ein umfassendes Register Rechnung.
Die Herkunft des Schriftgutes im vorliegenden Bestand - es handelt sich ausschliesslich um Material der staatlichen Verwaltung - ist, den verschiedenen Sachgebieten entsprechend und infolge häufig wechselnder Kompetenzen, recht vielfältig. Folgende Departemente bzw. Direktionen haben mit ihren untergeordneten Amtsstellen der Zentral- und Kreisverwaltung die überlieferten Archivalien produziert:
- Departement des Innern (bis 1846) - Finanzdepartement (bis 1846) - Direktion des Innern (ab 1846) - Finanzdirektion (ab 1846) - Direktion der Domänen und Forsten (1849-1882) - Forstdirektion (ab 1882)
Bei der Benützung des Bestandes BB VIa sind unbedingt folgende beiden Eigenschaften zu beachten, welche für den Pertinenzbestand charakteristisch sind:
1. Der Bestand BB VIa beinhaltet innerhalb des zeitlichen Rahmens nicht das gesamte Schriftgut zu seinem thematischen Bereich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Archivalien (Manuale, Protokolle, Geschäftskontrollen, Akten etc.) unmittelbar zuständiger Behörden in anderen Beständen aufbewahrt werden, was insbesondere für die Departemente bzw. Direktionen des Innern und der Finanzen zutrifft (Bestände BB IV bzw. BB VII).
2. Der Bestand BB VIIa enthält das Schriftgut von Verwaltungsbehörden, deren Kompetenzen über den thematischen Bereich des Bestandes hinausgehen - so etwa das Vermessungs- und Entsumpfungswesen.
Die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Sachgebieten des Bestandes enthalten darum vor allem verwaltungs- und behördengeschichtliche Informationen, welche durch entsprechende Hinweise zur Aktenlage ergänzt sind.
Domänen
Die Verwaltung der Domänen wurde im Organisationsdekret vom 8. November 1831 dem Finanzdepartement übertragen (vgl. Bestand BB VII). Unter seiner Aufsicht besorgte ab 1833 der Oberschaffner „die Verwaltung und Beaufsichtigung aller dem Staat gehörenden Gebäude und Liegenschaften, welche nicht unter der Forstadministration stehen“ (Gesetz betr. Organisation der Finanzverwaltung in den Amtsbezirken vom 28. März 1833). Dem Oberschaffner oblagen im Weiteren die Verwaltung des Getreides, des Weins und der übrigen Naturalien, die Bewahrung und Verpachtung |
| der staatlichen Fischereirechte, die Leitung der Pfründereigeschäfte, soweit sie die Finanzen betrafen, die Ausrichtung der urbarisierten Steuern und Schuldigkeiten des Staates und, in Verbindung mit dem Lehenskommissariat, die Anordnung der Zehnten- und Lehensgeschäfte. Nach Aufhebung der Oberschaffnerstelle 1838 befasste sich die Domänensektion der Standesbuchhalterei ausschliesslich mit der Domänenverwaltung.
1846 ging die Verantwortung für die Domänen an die Direktion der Finanzen über (vgl. Bestand BB VII). Durch das Gesetz über die Organisation der Finanzverwaltung vom 27. März 1847 wurde innerhalb der Direktion eine besondere Domänen- und Forstverwaltung geschaffen. Zu ihrem Geschäftskreis gehörten:
a) die Verwaltung der Domänen, besonders die Beaufsichtigung und Unterhaltung der Staatsgebäude und der Domanialliegenschaften b) die Verwaltung der Forsten, besonders die Leitung und Beaufsichtigung der Forstwirtschaft c) die Verwaltung der Jagd- und Fischereiregalien (früher Departement des Innern) d) die Aufsicht über die öffentlichen Grenzen und die Aufbewahrung aller Urkunden, welche die Domänen, Forsten und öffentlichen Grenzen betreffen (am Platz des aufgehobenen Lehenskommissariats)
Dem Staatsverwaltungsbericht von 1848 entnehmen wir ferner, dass mit der Domänenverwaltung früher auch die Verwaltung der Naturalvorräte von den Zehnten und Lehensgefällen her verbunden war und diese Aufgabe weiterhin wahrgenommen werde, „soweit der Staat überhaupt noch in den Fall kommt, dergleichen Vorräte einzunehmen und zu besitzen“ (S. 460).
Durch Regierungsratsbeschluss vom 9. Februar 1849 wurde die Domänen- und Forstverwaltung einem eigenen Regierungsrat, J.U. Lehmann, übertragen, wodurch dieser Verwaltungszweig faktisch von der Finanzdirektion getrennt wurde und fortan eine eigene Direktion (Nebendirektion) mit dem Namen „Finanzdirektion, Abteilung Domänen und Forsten“ oder „Direktion der Domänen und Forsten“ bildete (vgl. Staatsverwaltungsbericht 1849). Ihr wurden in der Folge zusätzliche Aufgaben überbunden:
1859: Errichtung, Organisation und Leitung der landwirtschaftlichen Schule Rütti und des Botanischen Gartens Bern. Ausscheidung der Rechtsverhältnisse im Grossen Moos 1862: Stadterweiterung Bern 1864: Entsumpfungswesen (bisher Direktion der Eisenbahnen und Entsumpfungen) 1866: Vermessungswesen (bisher Militärdirektion)
Im Jahre 1872 wurde die Oberaufsicht über die landwirtschaftliche Schule der Direktion des Innern abgetreten. Dafür ging der Bergbau durch das 1873 in Kraft getretene Gesetz über die Organisation der Finanzverwaltung an die Direktion der Domänen, Forsten und Entsumpfungen über. 1878 erfolgte die Loslösung des Vermessungs- und Entsumpfungswesens, welches vorübergehend eine eigene Direktion bildete. 1879 wurde die Trennung der Domänen- und Forstdirektion in zwei eigene Direktionen dadurch vollzogen, dass den beiden Verwaltungszweigen verschiedene Regierungsräte als Direktoren vorstanden. Verwaltungsmässig erfolgte die Trennung aber erst auf den 1. Januar 1883, als das gemeinsame Büro und damit die gemeinsame Geschäftsführung aufgelöst wurden und die Domänendirektion (samt Jagd, Fischerei und Bergbau) der Finanzdirektion angegliedert wurde. Das Schriftgut zu den Domänen wird dementsprechend - mit wenigen Ausnahmen - ab 1883 im Bestand BB VII Finanzwesen 1831 ff. aufbewahrt.
Forstwesen
Im Jahr 1831 wurde die Oberaufsicht über das bernische Forstwesen dem Departement des Innern übertragen; es teilte sie indessen mit dem Finanzdepartement, welches sich mit der Verwaltung, Bewirtschaftung |
| und Nutzung der Staatswaldungen befasste. (Vgl. das Schriftgut der beiden Behörden in BB IV bzw. BB VII.) Als vorberatende und meist auch geschäftsführende Behörde amtete die Forstkommission. Sie war für das Forstwesen im allgemeinen dem Departement des Innern, für die dem Staat gehörenden Wälder dem Finanzdepartement unterstellt.
Nach den Umwälzungen von 1846 wurde mit dem Übergang zum Direktorialsystem die Forstkommission aufgelöst und ihre Verrichtungen unmittelbar den Direktionen der Finanzen und des Innern übertragen. (Staatsverwaltungsbericht 1846, S. 454; vgl. Bestände BB VII bzw. BB IV) In der Finanzdirektion wurde 1847 wie erwähnt die Domänen- und Forstverwaltung geschaffen, deren Entwicklung und Kompetenzen oben beschrieben sind. Ohne eigentlichen gesetzlichen Auftrag befasste sich daneben die Direktion des Innern vor allem mit der Forstpolizeiverwaltung (Bewilligung von Rodungen, Holzausfuhren etc.) und der Sicherung und Förderung der gesamten Forstwirtschaft. Ab 1860 wurden aber diese Verrichtungen weitgehend von der Direktion der Forsten und Domänen wahrgenommen - mit einzelnen Ausnahmen (z.B. Sanktion von Waldnutzungsreglementen, Holzschlagsbewilligungen).
Nach der administrativen Abtrennung der Domänengeschäfte befasste sich ab 1883 die Forstdirektion ausschliesslich mit dem Forstwesen (Staatsforst- und Forstpolizeiverwaltung). 1893 erhielt sie zusätzlich von der Finanz- und Domänendirektion die Verwaltungszweige Jagd, Fischerei und Bergbau, welche ihr im Organisationsgesetz vom 30. August 1898 endgültig zugeteilt wurden.
Für die Erfassung des Schriftguts nach regionalen oder lokalen Kriterien ist die Kenntnis der Einteilung und Abgrenzung der Forstkreise notwendig (vgl. dazu, wie zur bernischen Forstverwaltung überhaupt: Fankhauser, Balsiger, Gnägi; Geschichte des bernischen Forstwesens [LS BEG 1 BAL])
1832
1. Forstkreis Bern: Amtsbezirke Bern, Laupen 2. Forstkreis Oberland: Amtsbezirke Oberhasli, Interlaken, Frutigen, Obersimmental, Niedersimmental, Saanen 3. Forstkreis Mittelland: Amtsbezirke Thun, Konolfingen, Signau, Seftigen, Schwarzenburg 4. Forstkreis Emmental: Amtsbezirke Burgdorf, Fraubrunnen, Trachselwald, Aarwangen, Wangen 5. Forstkreis Seeland: Amtsbezirke Aarberg, Büren, Nidau, Erlach 6. Forstkreis Jura: Amtsbezirke Porrentruy, Delémont, Franches-Montagnes, Laufen, Moutier, Biel, Courtelary
1834 wurde der zum Forstkreis Seeland gehörende Amtsbezirk Aarberg dem Forstkreis Bern zugeteilt. Im Weiteren wechselten vom Forstkreis Emmental ebenfalls zum Forstkreis Bern: der zum ehemaligen Amt Buchsee gehörende Teil des Amtsbezirks Fraubrunnen (Beschluss der Forstkommission vom 20. Oktober 1834).
1841 wurde der Amtsbezirk Aarberg wieder mit dem Forstkreis Seeland vereinigt, dafür der zum Forstkreis Mittelland gehörende Amtsbezirk Schwarzenburg dem Forstkreis Bern einverleibt.
1848
1. Forstkreis Oberland: Amtsbezirke Interlaken, Oberhasli, Frutigen 2. Forstkreis Thun: Amtsbezirke Thun, Nieder- und Obersimmental, Saanen sowie von Signau und Konolfingen die südlich der Strasse Bern-Luzern gelegenen Gebiete 3. Forstkreis Mittelland / Bern: Amtsbezirke Bern, Laupen, Seftigen, Schwarzenburg 4. Forstkreis Emmental: Amtsbezirke Burgdorf, Fraubrunnen, Wangen, Aarwangen, Trachselwald und von Signau und Konolfingen die nördlich der Strasse Bern-Luzern gelegenen Gebiete 5. Forstkreis Seeland: Amtsbezirke Nidau, Büren, Aarberg, Erlach 6. Forstkreis Erguel: Amtsbezirke Biel, Moutier, Courtelary, La Neuveville 7. Forstkreis Porrentruy: Amtsbezirke Porrentruy, Delémont |
| Franches-Montagnes, Laufen
1882
Siehe Verordnung über die Abgrenzung der Forstkreise vom 20. Mai 1882
Es sei hier noch speziell auf die Wirtschaftspläne hingewiesen, die unter anderem auf die historische Entwicklung der Waldeigentumsverhältnisse der Wälder eingehen.
Weitere Bestände:
- Karten und Pläne; AA IX Waldungen - Urbarienarchiv: Marchbeschreibungen, Kantonnements-, Weidabtausch- und ähnliche Verträge - Urkundenarchiv
Jagd und Fischerei
Zwischen 1831 und 1846 war für die beiden Verwaltungszweige Jagd und Fischerei das Departement des Innern zuständig (vgl. Bestand BB IV), welches die Vorberatung der diesbezüglichen Geschäfte seiner Kommission für Landeskultur übertrug (vgl. Manuale in: BB VIb Landwirtschaft 1831 ff.).
Mit dem Fischereiwesen befasste sich auch das Finanzdepartement, wurde doch dem Oberschaffner 1833 ausdrücklich die Aufsicht über die staatlichen Fischereirechte übertragen. 1846 ging die Verwaltung der Jagd- und Fischereiregalien an die Finanzdirektion und mit dem Organisationsgesetz über die Finanzverwaltung vom 27. März 1847 an deren Domänen- und Forstverwaltung über. (Die Jagdgeschäfte wurden allerdings erst im Verlauf des Jahres 1848 von der Direktion des Innern übernommen.) 1849 entstand bekanntlich die selbständige Direktion der Forsten und Domänen, welche die beiden Verwaltungszweige fortan betreute.
1883 kamen Jagd und Fischerei mit der Domänenverwaltung an die Finanzdirektion, beide wurden indessen bereits 1893 der Forstdirektion weitergegeben. Das Organisationsdekret vom 30. August 1898 ordnete dann das Jagd- und Fischereiwesen definitiv der Forstverwaltung und damit der Forstdirektion zu.
Bergbau
Gemäss einer obrigkeitlichen Verordnung aus dem Jahre 1803 gehörten alle Mineralien dem Staat, und ihr Abbau war ohne Erlaubnis der Regierung nicht gestattet. 1831 wurde die Oberaufsicht über den Bergbau und die Ausbeutung der Mineralien gleichzeitig den Departementen des Innern und der Finanzen übertragen. Für das Departement des Innern besorgte die vorberatende Kommission für Handel und Industrie die diesbezüglichen Geschäfte (vgl. deren Manuale: BB IV 1390 ff.), für das Finanzdepartement für kurze Zeit noch der Bergrat, danach der Berghauptmann und ab 1838 der Bergbauinspektor (vgl. Manuale und Akten des Bergrates bzw. Berghauptmanns / Bergbauinspektors: B V 905, 906, 909a).
Gemäss Organisationsgesetz vom 25. Januar 1847 übernahm die Finanzdirektion die Verwaltung des Bergbauregals - die Direktion des Innern befasste sich jedoch im Rahmen ihres volkswirtschaftlichen Auftrages weiterhin vereinzelt mit Bergbaufragen. 1873 ging die Bergbauverwaltung von der Finanzdirektion an die Direktion der Domänen und Forsten über, kam aber 1883 durch die Einverleibung der Domänenverwaltung wieder an die Finanzdirektion zurück. 1893 wurde der Bergbau der Forstdirektion zugeteilt und im Organisationsgesetz von 1898 endgültig in die Forstverwaltung integriert.
Zusätzlicher Bestand: Karten und Pläne; AA IV Bergbau
Salzwesen
Die Verwaltung der kantonalen Salzhandlung wurde 1831 dem Finanzdepartement übertragen. Dieses setzte eine eigens dafür zuständige Salzkommission ein, welche aber lediglich bis 1834 amtete. 1846 übernahm die Finanzdirektion diesen Verwaltungszweig; in ihrem Aufgabenbereich verblieb er bis zum Jahr 1975, als der staatliche Salzhandel eingestellt wurde.
Bern, im Oktober 1992 / Hu |
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