Passkontrolle der Centralpolizeidirektion, mit speziellem Register, 1838-1913 (Serie)

Archivplan-Kontext


Identifikationsbereich

Titel:Passkontrolle der Centralpolizeidirektion, mit speziellem Register
Entstehungszeitraum:1838 - 1913

Angaben zur Benutzung

Bemerkungen:Band Nr. 5, 1855 - 1859 fehlt

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Die Ausstellung der Reisepässe für das Ausland erfolgte ab 1838 zentral durch die Centralpolizeidirektion (vgl. Verordnung des Regierungsrates vom 23. März 1838 über die Vollziehung des Grossratsdekrets vom 28. Febr. 1838 betr. die Ausstellung der Reisepässe durch die Centralpolizei). Passgesuche waren an das zuständige Regierungsstatthalteramt zu richten, welches eine Passempfehlung zuhanden der Centralpolizei erteilte. Auswanderer hatten ihr Vorhaben zudem geraume Zeit vor ihrer Abreise öffentlich bekanntzumachen. Diese Vorschrift galt bis 1876. Vgl. die entsprechenden Publikationen im Amtsblatt des Kantons Bern.
Die Ausstellung der Reisepässe vor 1838 erfolgte gemäss Polizeiverordnung über die Pässe vom 11. Juni 1804 durch die Amtsbezirke (Oberämter bzw. Regierungsstatthalterämter). Vgl. Passkontrollen in den Bezirksarchiven.
 

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