Aarberg Das Gericht zu Schüpfen entscheidet, dass die Lehensgüter und Lehensleute des Klosters Frienisberg zu Schüpfen gleiches Recht an der Nutzung von Holz, Weide etc. haben wie alle andern Güter daselbst, doch sollen sie dafür auch die gemeinsamen Lasten tragen helfen., 1412.05.15 (Archiveinhei

Archivplan-Kontext


Signatur:Aarberg
Fach (Urkunden):Aarberg
Entstehungszeitraum:15.05.1412
Titel:Das Gericht zu Schüpfen entscheidet, dass die Lehensgüter und Lehensleute des Klosters Frienisberg zu Schüpfen gleiches Recht an der Nutzung von Holz, Weide etc. haben wie alle andern Güter daselbst, doch sollen sie dafür auch die gemeinsamen Lasten tragen helfen.
Siegler:Berchtold von Ersingen, Edelknecht (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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