Ausserkrankenhaus Ruof (Rudolf) Helbling, Burger zu Bern, einigt sich mit seiner Gattin über das beiderseitige Erbrecht und über das Erbrecht der Kinder, die jeder der beiden Gatten aus einer früheren Ehe besitzt. Das Erbe besteht aus Gütern im Amt Laupen und in der Herrschaft Grasburg., 1356.09.0

Archivplan-Kontext


Signatur:Ausserkrankenhaus
Fach (Urkunden):Ausserkrankenhaus
Entstehungszeitraum:03.09.1356
Titel:Ruof (Rudolf) Helbling, Burger zu Bern, einigt sich mit seiner Gattin über das beiderseitige Erbrecht und über das Erbrecht der Kinder, die jeder der beiden Gatten aus einer früheren Ehe besitzt. Das Erbe besteht aus Gütern im Amt Laupen und in der Herrschaft Grasburg.
Siegler:Deutschordensleutpriester zu Bern (II) / Peter von Krauchthal d.J. (I) / Peter von Balm, Burger zu Bern (I)
Druckstelle:Fontes 8, 147, 398
Archivalienart:Urkunde
 

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