Ausserkrankenhaus Das Gericht zu Bern - unter dem Vorsitz des Weibels Ruof (Rudolf) Ringgo - erkennt im Streit zwischen dem Siechenhaus bei Bern und seinem Lehenmann, dem Müller Kuno (Konrad) Lötscher auf der "Wegmühle", einerseits und Hensli (Johann) Greslin anderseits, wegen der Nutzung des Wass

Archivplan-Kontext


Signatur:Ausserkrankenhaus
Fach (Urkunden):Ausserkrankenhaus
Entstehungszeitraum:19.04.1402
Titel:Das Gericht zu Bern - unter dem Vorsitz des Weibels Ruof (Rudolf) Ringgo - erkennt im Streit zwischen dem Siechenhaus bei Bern und seinem Lehenmann, dem Müller Kuno (Konrad) Lötscher auf der "Wegmühle", einerseits und Hensli (Johann) Greslin anderseits, wegen der Nutzung des Wassers bei der Mühle, dass beide Teile dem früheren Entscheid (vom 17.08.1401) nachkommen sollen.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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