Ausserkrankenhaus Das Ehegericht zu Bern erkennt, dass der Hof Jaggisbach, der von Junker Caspar (Kaspar) von Scharnachthal seinerzeit zur Dotierung einer Jahrzeitstiftung dem Barfüsserkloster Bern geschenkt worden war, - wobei auch dem Oberen und dem Niederen Spital und dem Siechenhaus zu Bern An

Archivplan-Kontext


Signatur:Ausserkrankenhaus
Fach (Urkunden):Ausserkrankenhaus
Entstehungszeitraum:17.02.1529
Titel:Das Ehegericht zu Bern erkennt, dass der Hof Jaggisbach, der von Junker Caspar (Kaspar) von Scharnachthal seinerzeit zur Dotierung einer Jahrzeitstiftung dem Barfüsserkloster Bern geschenkt worden war, - wobei auch dem Oberen und dem Niederen Spital und dem Siechenhaus zu Bern Anteile am Zinsertrag zugeschieden wurden - nach dem Wegfall der Jahrzeiten infolge der Reformation an die Nachkommen Scharnachthals, so vor allem an den Enkel, Ritter Caspar (Kaspar) von Mülinen, heimfallen solle.
Siegler:Ehegericht Bern (I)
Bemerkungen:Vgl. Urkunde vom 26.06.1481
Archivalienart:Urkunde
 

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