Ausserkrankenhaus Schultheiss und Rat zu Bern gestatten den Kindern von Peter Leemann (Lehmann) sel. das Gut zu Worb, welches sie von ihrem Vater her vom Siechenhaus bei Bern zu Lehen tragen, auf zehn Jahre unter sich zu teilen, wobei aber ein Trager jährlich den ganzen Bodenzins entrichten soll.,

Archivplan-Kontext


Signatur:Ausserkrankenhaus
Fach (Urkunden):Ausserkrankenhaus
Entstehungszeitraum:28.10.1553
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern gestatten den Kindern von Peter Leemann (Lehmann) sel. das Gut zu Worb, welches sie von ihrem Vater her vom Siechenhaus bei Bern zu Lehen tragen, auf zehn Jahre unter sich zu teilen, wobei aber ein Trager jährlich den ganzen Bodenzins entrichten soll.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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