Aarwangen Ritter Ulrich, genannt vom Stein, verpflichtet sich durch Stellung von Bürgen, seine minderjährige Tochter Sibilla anzuhalten, nach drei Jahren die Vollziehung eines von ihm getätigten Güterverkaufs an das Johanniterhaus Thunstetten vorzunehmen, bei einer Busse von 40 Mark im Säumnisfall

Archivplan-Kontext


Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:26.05.1275
Titel:Ritter Ulrich, genannt vom Stein, verpflichtet sich durch Stellung von Bürgen, seine minderjährige Tochter Sibilla anzuhalten, nach drei Jahren die Vollziehung eines von ihm getätigten Güterverkaufs an das Johanniterhaus Thunstetten vorzunehmen, bei einer Busse von 40 Mark im Säumnisfalle.
Siegler:Ulrich vom Stein, Ritter (II) / Hermann von Mattstetten (I) / Walter von Aarwangen (II) / Werner Kerro (I)
Druckstelle:Fontes 3, 117, 119
Archivalienart:Urkunde
 

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