Aarwangen Bruder Gottfried von Staufen, Statthalter des Johanniterordens in oberdeutschen Landen, urkundet, dass Ulrich von Rüssegg und Marquard von Iffenthal (Markward von Ifenthal) im Streit des Johannes von Entfelden mit dem Haus Thunstetten einen Schiedsspruch erlassen habe, wonach Ersterer au

Archivplan-Kontext


Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:20.05.1294
Titel:Bruder Gottfried von Staufen, Statthalter des Johanniterordens in oberdeutschen Landen, urkundet, dass Ulrich von Rüssegg und Marquard von Iffenthal (Markward von Ifenthal) im Streit des Johannes von Entfelden mit dem Haus Thunstetten einen Schiedsspruch erlassen habe, wonach Ersterer auf alle Güter zu Solothurn, Leuzigen, Selzach, Bellach und Grenchen, die sein Schwiegervater Wilhelm Häfenli sel. dem Haus Thunstetten vergabt hat, gegen eine Entschädigung von 69 Pfund Pfennige zu verzichten und ausserdem für die Beraubung des Johanniterbruders Burkart (Burkhart) eine Kirchenbusse auf sich zu nehmen habe.
Siegler:Bruder Gottfried von Staufen (I) / Johanniterhaus Hohenrain (II) / Johanniterhaus Klingnau (I) / Johanniterhaus Thunstetten (II)
Druckstelle:Fontes 3, 582, 591
Archivalienart:Urkunde
 

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