Aarwangen Lienhart Fuss zu Bettenhausen anerkennt eine Zinspflicht von 2 Schillingen und 3 Viertel Dinkel ab bestimmten Gütern zu Inkwil, die durch Erbschaft an ihn gekommen sind, gegen Andreas Roth zu Inkwil., 1568.11.30 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:30.11.1568
Titel:Lienhart Fuss zu Bettenhausen anerkennt eine Zinspflicht von 2 Schillingen und 3 Viertel Dinkel ab bestimmten Gütern zu Inkwil, die durch Erbschaft an ihn gekommen sind, gegen Andreas Roth zu Inkwil.
Siegler:Niklaus Wagner, Vogt zu Lotzwil (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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