Bern, Oberamt Satzung der Stadt Bern, dass alte, kranke Mannspersonen und Witwen mit Kindern für Reiskosten nicht behellt werden sollen und man von ihnen auch "enhein sunder guot nemen noch entlechnen" soll; dass jeder in ihrer Stadt, der sich einen Rechtsspruch unterziehen will, vor aller Gewalt

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:04.04.1347
Titel:Satzung der Stadt Bern, dass alte, kranke Mannspersonen und Witwen mit Kindern für Reiskosten nicht behellt werden sollen und man von ihnen auch "enhein sunder guot nemen noch entlechnen" soll; dass jeder in ihrer Stadt, der sich einen Rechtsspruch unterziehen will, vor aller Gewalt geschützt werden soll.
Siegler:Stadt Bern (III)
Bemerkungen:Abgedruckt: Erster Teil unter dem irrtümlichen Datum (März 1343, Fontes 6, S. 727, Nr. 756), zweiter Teil mit richtigem Datum (Fontes 7, S. 250, Nr. 252)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=27108
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern