Bern, Oberamt Das Gericht zu Bern erkennt, dass Hans (Johann) Hofer, Hans (Johann) Herrenschwand und Bendicht (Benedikt) Zwygart der Pfrund zu Kirchlindach den Heuzehnten ab ihren Matten jährlich nach üblichem Recht entrichten sollen, sofern sie nicht nachzuweisen vermögen, dass Junker Hans von Er

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:24.03.1530
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Hans (Johann) Hofer, Hans (Johann) Herrenschwand und Bendicht (Benedikt) Zwygart der Pfrund zu Kirchlindach den Heuzehnten ab ihren Matten jährlich nach üblichem Recht entrichten sollen, sofern sie nicht nachzuweisen vermögen, dass Junker Hans von Erlach, Herr zu Reichenbach sel., ihnen seinerseits erlaubt habe, denselben in Geld zu entrichten.
Siegler:Sebastian von Diesbach, Schultheiss zu Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=27368
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern