Bern, Oberamt M.G.H. ordnen an, dass in den Gemeinden Stettlen, Muri, Vechigen, Bolligen, Bümpliz, Köniz, Bremgarten, Reichenbach und Kirchlindach keine Burger und Hintersässen mehr aufgenommen werden dürfen ohne Zustimmung des Oberherrn und der ganzen Gemeinde. Kopie eines obrigkeitlichen Schreib

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:02.07.1678
Zeitraum 2:12.07.1678
Titel:M.G.H. ordnen an, dass in den Gemeinden Stettlen, Muri, Vechigen, Bolligen, Bümpliz, Köniz, Bremgarten, Reichenbach und Kirchlindach keine Burger und Hintersässen mehr aufgenommen werden dürfen ohne Zustimmung des Oberherrn und der ganzen Gemeinde. Kopie eines obrigkeitlichen Schreibens an Venner Engel Datierung: 02.07.1678 / 12.07.1678
Archivalienart:Urkunde
 

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