Bern, Oberamt Weisung M.G.H. an das Bauamt: Herr von Erlach, der den Rebberg im Marzili besitzt, soll weiterhin das Recht auf das Wasser aus dem Hirschengraben haben, das ihm durch Konzession vom 06.03.1665 überlassen worden ist. Bei der gegenwärtig durchgeführten Korrektion des Stadtbaches ist au

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:16.09.1743
Titel:Weisung M.G.H. an das Bauamt: Herr von Erlach, der den Rebberg im Marzili besitzt, soll weiterhin das Recht auf das Wasser aus dem Hirschengraben haben, das ihm durch Konzession vom 06.03.1665 überlassen worden ist. Bei der gegenwärtig durchgeführten Korrektion des Stadtbaches ist auf dieses Recht Rücksicht zu nehmen. Auszug aus dem Ratsmanual
Archivalienart:Urkunde
 

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