Bern, Oberamt Bewilligung und Revers Der Staat Bern gestattet der Einwohnergemeinde Bern als Eigentümerin der städtischen Strassenbahnen die unentgeltliche Anbringung von Wandrosetten für Oberleitungsdrähte an einer Reihe staatlicher Gebäude (Käfigturm, Hauptwache, Hochschule im Klosterhof usw.).,

Archivplan-Kontext


Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:18.03.1901
Titel:Bewilligung und Revers Der Staat Bern gestattet der Einwohnergemeinde Bern als Eigentümerin der städtischen Strassenbahnen die unentgeltliche Anbringung von Wandrosetten für Oberleitungsdrähte an einer Reihe staatlicher Gebäude (Käfigturm, Hauptwache, Hochschule im Klosterhof usw.).
Archivalienart:Urkunde
 

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