Büren Das Gericht zu Lengnau erkennt, dass der Zahlungspflichtanteil für einen Zins von 5 1/2 Schillingen, einem Fass Wein, zwei jungen (Hühnern) und 20 Eiern, welchen die Witwe Steffan (Stephan) Cunis zusammen mit Clewi (Niklaus) Hans von Meinisberg jährlich dem Byso von Solothurn und seinen Erbe

Archivplan-Kontext


Signatur:Büren
Fach (Urkunden):Büren
Entstehungszeitraum:20.10.1485
Titel:Das Gericht zu Lengnau erkennt, dass der Zahlungspflichtanteil für einen Zins von 5 1/2 Schillingen, einem Fass Wein, zwei jungen (Hühnern) und 20 Eiern, welchen die Witwe Steffan (Stephan) Cunis zusammen mit Clewi (Niklaus) Hans von Meinisberg jährlich dem Byso von Solothurn und seinen Erben schuldete, auch auf Cüntzy (Konrad) Seyli übergegangen sei, der das Stück Land zwischen Lengnau und Grenchen, auf welchem der obgenannte Zins ruhte, geerbt hatte.
Siegler:Hans (Johann) Wilhelm von Scharnachthal, Schultheiss zu Büren (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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