Büren Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Leute von Wengi ihrem Twingherrn Caspar (Kaspar) Hetzel von Lindnach, da er seine Reben verkauft hat, anstelle der bisherigen Weinfuhren von Büren nach Bern jährlich 2 Fass Wein von Nidau nach Bern führen oder 5 Pfund entrichten sollen., 1501.01.27 (Arch

Archivplan-Kontext


Signatur:Büren
Fach (Urkunden):Büren
Entstehungszeitraum:27.01.1501
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass die Leute von Wengi ihrem Twingherrn Caspar (Kaspar) Hetzel von Lindnach, da er seine Reben verkauft hat, anstelle der bisherigen Weinfuhren von Büren nach Bern jährlich 2 Fass Wein von Nidau nach Bern führen oder 5 Pfund entrichten sollen.
Siegler:Wilhelm von Diesbach, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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