Büren Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden in einem Streit zwischen der Stadt Büren und Dotzigen betr. die beidseitigen Rechte am "Stettiberg", dass jede Partei in ihrem Teil des "Stettibergs" die Aufsicht führen und Frevel bestrafen soll. Die von Dotzigen dürfen indes in ihrem Teil schädliches

Archivplan-Kontext


Signatur:Büren
Fach (Urkunden):Büren
Entstehungszeitraum:10.05.1515
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden in einem Streit zwischen der Stadt Büren und Dotzigen betr. die beidseitigen Rechte am "Stettiberg", dass jede Partei in ihrem Teil des "Stettibergs" die Aufsicht führen und Frevel bestrafen soll. Die von Dotzigen dürfen indes in ihrem Teil schädliches Holz nur mit Einwilligung des jeweiligen Schultheissen von Büren fällen.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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