Büren Der Gemeinde Oberwil wird gestattet, den Neunteil, welchen sie bisher ab verschiedenen Gütern dem Schloss Büren zu entrichten hatte, auf einem Stück Mattland (4 Mahd) im unteren Thälwil, den Zehnten und acht Mäss Haber aber auf einem Stück zu schaffenden Neubruchs (4 Jucharten) zu legen., 16

Archivplan-Kontext


Signatur:Büren
Fach (Urkunden):Büren
Entstehungszeitraum:04.1693
Titel:Der Gemeinde Oberwil wird gestattet, den Neunteil, welchen sie bisher ab verschiedenen Gütern dem Schloss Büren zu entrichten hatte, auf einem Stück Mattland (4 Mahd) im unteren Thälwil, den Zehnten und acht Mäss Haber aber auf einem Stück zu schaffenden Neubruchs (4 Jucharten) zu legen.
Siegler:Franz Christof (Christoph) Effinger von Wildegg, Schultheiss zu Büren (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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