Büren Der Staat Bern erlässt dem Amtsrichter Bendicht (Benedikt) Zingg von Diessbach die Heu- und Emdzehntpflicht ab einem Stück (2 1/2 Jucharten) des "Schwärzeguts" zu Diessbach, wogegen Bendicht Zingg dem Staat eine Brunnenquelle abtritt. Mit Verbal und Plan über die Ausmarchung des zehntfreien

Archivplan-Kontext


Signatur:Büren
Fach (Urkunden):Büren
Entstehungszeitraum:22.09.1813
Titel:Der Staat Bern erlässt dem Amtsrichter Bendicht (Benedikt) Zingg von Diessbach die Heu- und Emdzehntpflicht ab einem Stück (2 1/2 Jucharten) des "Schwärzeguts" zu Diessbach, wogegen Bendicht Zingg dem Staat eine Brunnenquelle abtritt. Mit Verbal und Plan über die Ausmarchung des zehntfreien Stücks
Siegler:Ferdinand Ludwig von Jenner, Seckelmeister (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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