Burgdorf Das Gericht zu Bern erkennt, dass Petermann (Peter) von Krauchthal den Steinmetz Viltrösch rechtlich dafür belangen könne, dass dieser in Krauchthals "Lauelenwald" im Lindental ohne Erlaubnis Tuffstein gehauen habe., 1400.02.19 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:19.02.1400
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Petermann (Peter) von Krauchthal den Steinmetz Viltrösch rechtlich dafür belangen könne, dass dieser in Krauchthals "Lauelenwald" im Lindental ohne Erlaubnis Tuffstein gehauen habe.
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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