Burgdorf Das Gericht zu Bern erkennt, dass das Gericht zu Hettiswil rechtmässigerweise der Witwe des Walther (Walter) von Erlach zustehe, die es von ihrem Gatten geerbt habe, und dass der Propst zu Hettiswil daher seine Ansprüche fallen lassen soll. Dazu ein Vidimus vom 06.03.1487, 1401.07.13 (Arc

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:13.07.1401
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass das Gericht zu Hettiswil rechtmässigerweise der Witwe des Walther (Walter) von Erlach zustehe, die es von ihrem Gatten geerbt habe, und dass der Propst zu Hettiswil daher seine Ansprüche fallen lassen soll. Dazu ein Vidimus vom 06.03.1487
Siegler:Ludwig von Seftigen, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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