Burgdorf Schultheiss und Räte zu Bern entscheiden, dass die Kartause Thorberg befugt sei, im Moos, "ennet" Hub bei Krauchthal, einen Weiher anzulegen. Als Entgelt soll die Kartause zugunsten der Leute von Krauchthal auf die Landgarben ab dem Längenberg und auf das Weiderecht daselbst verzichten. A

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:19.01.1431
Titel:Schultheiss und Räte zu Bern entscheiden, dass die Kartause Thorberg befugt sei, im Moos, "ennet" Hub bei Krauchthal, einen Weiher anzulegen. Als Entgelt soll die Kartause zugunsten der Leute von Krauchthal auf die Landgarben ab dem Längenberg und auf das Weiderecht daselbst verzichten. Auch sollen 2 Mütt Dinkel Geldes, die Spiller sel. vergabt hat, an den Kirchenbau (fabrica ecclesiae) zu Krauchthal fallen und die Kartause das Licht in der Kirche daselbst auf eigene Kosten unterhalten.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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