Burgdorf Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden in einem Streit zwischen dem Propst zu Hettiswil und den Dorfleuten daselbst, dass zwei Drittel des Ertrags der Waldungen des Klösterchens Hettiswil dem Propst, ein Drittel aber den Dorfleuten zufallen sollen. Die Dorfleute haben zudem das Recht, mi

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:06.07.1436
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden in einem Streit zwischen dem Propst zu Hettiswil und den Dorfleuten daselbst, dass zwei Drittel des Ertrags der Waldungen des Klösterchens Hettiswil dem Propst, ein Drittel aber den Dorfleuten zufallen sollen. Die Dorfleute haben zudem das Recht, mit ihrem Kleinvieh in besagte Waldungen ins Acherum zu fahren und auch - in bescheidenem Masse - Brennholz zu schlagen. Dazu eine zeitgenössische lateinische Kopie
Siegler:Stadt Bern (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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