Burgdorf Schultheiss und Rat zu Solothurn erkennen auf Klage des Priors der Kartause Thorberg, dass die Kirchen von Hellsau, Alchenstorf und Koppigen und der Leutpriester zu Koppigen bei einer jährlichen Rente von zwei Viertel, die ihnen der verstorbene Leutpriester Konrad Kolmi mit einer Korngült

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:23.02.1449
Titel:Schultheiss und Rat zu Solothurn erkennen auf Klage des Priors der Kartause Thorberg, dass die Kirchen von Hellsau, Alchenstorf und Koppigen und der Leutpriester zu Koppigen bei einer jährlichen Rente von zwei Viertel, die ihnen der verstorbene Leutpriester Konrad Kolmi mit einer Korngülte von acht Viertel zugewendet hat, unangefochten bleiben sollen.
Siegler:Hemmann von Spiegelberg, Schultheiss zu Solothurn (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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