Burgdorf Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Eigentumsrecht und Twing und Bann des "Wiglismooswaldes" zu Willadingen der Kartause Thorberg zustehe, den Leuten von Willadingen dagegen das Acherumsrecht - gegen bescheidenes Entgelt - und das Holzschlagrecht zukomme., 1468.12.10 (Archiv

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:10.12.1468
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden, dass das Eigentumsrecht und Twing und Bann des "Wiglismooswaldes" zu Willadingen der Kartause Thorberg zustehe, den Leuten von Willadingen dagegen das Acherumsrecht - gegen bescheidenes Entgelt - und das Holzschlagrecht zukomme.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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