Burgdorf Lienhard Schaller und Hans (Johann) Augsburger, des Rats zu Bern, entscheiden als Schiedsrichter, dass den Leuten von Koppigen und Willadingen zwei Drittel des Wassers der Bäche daselbst zur Verfügung stehe, um ihre Güter zu bewässern. Das Fischereirecht in diesen Gewässern dagegen stehe

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:23.04.1515
Titel:Lienhard Schaller und Hans (Johann) Augsburger, des Rats zu Bern, entscheiden als Schiedsrichter, dass den Leuten von Koppigen und Willadingen zwei Drittel des Wassers der Bäche daselbst zur Verfügung stehe, um ihre Güter zu bewässern. Das Fischereirecht in diesen Gewässern dagegen stehe einzig der Kartause Thorberg zu.
Siegler:Lienhard Schaller (I) / Hans (Johann) Augsburger (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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