Burgdorf Das Gericht zu Krauchthal erkennt, dass die Leute von Krauchthal und Hub zwar berechtigt seien, in den Waldungen der Kartause Thorberg vom "Ducklisholz" bis zur Allmend Brennholz zu schlagen, doch ohne die Wälder zu schädigen und dass die Kartause Missbrauch dieses Rechtes ahnden kann. Mi

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:31.01.1516
Titel:Das Gericht zu Krauchthal erkennt, dass die Leute von Krauchthal und Hub zwar berechtigt seien, in den Waldungen der Kartause Thorberg vom "Ducklisholz" bis zur Allmend Brennholz zu schlagen, doch ohne die Wälder zu schädigen und dass die Kartause Missbrauch dieses Rechtes ahnden kann. Mit einer zeitgenössischen Kopie
Siegler:Hans (Johann) von Erlach, des Rats zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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