Signatur: | Deutschland |
Fach (Urkunden): | Deutschland |
Entstehungszeitraum: | 23.02.1519 |
Titel: | Eberhard von Rischach, Obervogt zu Tübingen, quittiert im Namen des Herzogs Ulrich von Württemberg die Eidgenossenschaft um die Begleichung der 10'000 Kronen, die sie ihm für seinen Zuzug nach Dijon (1513) schuldete. |
Siegler: | Eberhard von Rischach, Obervogt zu Tübingen (I) |
Bemerkungen: | Datierung: "mittwuchen, Sant Mathis... tag" Dieses Datum enthält eine Unstimmigkeit: Der St. Martinstag (24.02.) fiel 1519 auf einen Donnerstag. Die Unstimmigkeit ist wohl so zu beheben, dass nach "mittwuchen" ein vor einzusetzen ist, das der Schreiber wohl vergessen hat. Dass St. Mathias- (24.02.) und nicht St. Mathäustag (21.09.) gemeint ist, ergibt sich deutlich aus Eidg. Abschiede, III, 2, Nr. 770, wo auf Seite 1137 (h) und 1138 (t) die Angelegenheit der 10'000 Kronen zur Sprache kommt. Um den 21.09. ist dagegen keine Tagsatzung in Bern versammelt. In der Urkunde steht auch eindeutig Mathis und nicht Mattheus. Daher ist die Datierung der vorliegenden Quittung auf den 21.09. (Mathäi) in Eidg. Abschiede, III, 2, S. 1139, und im Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 702, Z. 7 auf den 23.02. zu korrigieren. Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 702, Z. 6-9 |
Archivalienart: | Urkunde |
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URL: | http://stabe.query.scope.ch/detail.aspx?ID=31029 |
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