Dt. Orden, Haus Bern Das Gericht zu Bern erkennt auf die Klage der Hemma Berner, dass ihr Haus an der Ringmauer zu Bern ihr als rechtmässig erworben gehören soll, ungeachtet eines früheren Spruches, welcher dasselbe der Greda (Margaretha) zum Ofen zugesprochen hatte., 1318.12.05 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Bern
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Bern
Entstehungszeitraum:05.12.1318
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt auf die Klage der Hemma Berner, dass ihr Haus an der Ringmauer zu Bern ihr als rechtmässig erworben gehören soll, ungeachtet eines früheren Spruches, welcher dasselbe der Greda (Margaretha) zum Ofen zugesprochen hatte.
Siegler:Laurenz (Lorenz) Münzer, Schultheiss zu Bern (I)
Druckstelle:Fontes 5, 95, 43
Archivalienart:Urkunde
 

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