Dt. Orden, Haus Bern Das Gericht zu Bern entscheidet auf eine Klage des Hans (Johann) von Bubenberg, Kirchherrn zu Gerzensee, gegen das Deutschordensfrauenkloster im Rüwental (Reuental) zu Bern, dass die Kirchmeier zu Rapperswil (bei Schüpfen) dem genannten Hans von Bubenberg ab ihrer Kirchenhofst

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Bern
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Bern
Entstehungszeitraum:25.01.1414
Titel:Das Gericht zu Bern entscheidet auf eine Klage des Hans (Johann) von Bubenberg, Kirchherrn zu Gerzensee, gegen das Deutschordensfrauenkloster im Rüwental (Reuental) zu Bern, dass die Kirchmeier zu Rapperswil (bei Schüpfen) dem genannten Hans von Bubenberg ab ihrer Kirchenhofstatt 1 Körst (3 Mäss) Haber alljährlich entrichten sollen. Die Urkunde wurde dem Staatsarchiv Bern im März 1976 geschenkt. Sie stammt allem Anschein nach aus dem Bestand des einstigen Deutschordensarchivs in Altshausen. Die entsprechende Abschriftensammlung (1840) enthält denn auch unser Stück in Band II, S. 193-197 (Dokumentenbücher C1b 237); vgl. auch die beiliegende Fotokopie des Basler Schreibens vom 19.03.1976
Siegler:Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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