Dt. Orden, Haus Bern Das Gericht zu Büren bestätigt das Recht des Deutschordenshauses Bern auf den Zehnten ab dem "Sichlibachacker" im Twing von Tellwil (?), der nach Rüti bei Büren gehört, auf den aber der Kirchherr zu Oberwil hatte Anspruch machen wollen., 1455.06.26 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Dt. Orden, Haus Bern
Fach (Urkunden):Dt. Orden, Haus Bern
Entstehungszeitraum:26.06.1455
Titel:Das Gericht zu Büren bestätigt das Recht des Deutschordenshauses Bern auf den Zehnten ab dem "Sichlibachacker" im Twing von Tellwil (?), der nach Rüti bei Büren gehört, auf den aber der Kirchherr zu Oberwil hatte Anspruch machen wollen.
Siegler:Hans (Johann) Jucher, Schultheiss zu Büren (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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